Dienstleister klagen gegen Schweizer Auftragsvergabe
Aufträge von öffentlichen Einrichtungen müssen in der Schweiz genau wie in den meisten anderen Ländern dieser Welt öffentlich ausgeschrieben werden um jedem Unternehmen die Möglichkeit zu geben sich für diesen Auftrag zu bewerben. In der Schweiz hat das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) diese Vorgabe ignoriert und einen Millionenauftrag ungeprüft an Microsoft vergeben. Dieses Fehlverhalten wurde im Mai 2009 publik und hatte für Unmut bei Dienstleistern und Steuerzahlern gesorgt. Begründet wurde die eigenhändige Vergabe mit der Lüge, dass keine Alternativen für die eingesetzte Software existieren. Dies klingt aber eindeutig nach den Verkaufsargumenten von Microsoft. Die Swiss Open Systems User Group hat diese haltlosen Behauptungen jedoch komplett widerlegt wodurch eine eigenhändige Vergabe niemals hätte stattfinden dürfen. Da sich die Schweizer Bundesbehörde BBL noch immer nicht mit den Open-Source-Dienstleistern einigen konnte und auch in Zukunft Projekte jeder Größe eigenhändig vergeben möchte wurde der Vorgang an das Bundesverwaltungsgericht übergeben.

