Gericht
EU bestätigt den Monopolmissbrauch durch Microsoft
Verfasst von Michael Köchling am 17. September 2007 - 14:00.

Im Jahr 2004 hat die Europäische Kommission nach Bitten von SUN aus dem Jahr 1999 und fünf Jahren der Untersuchungen Microsoft zu einer Strafe von 497,2 Millionen Euro und einigen Auflagen zum Wohle der Interoperabilität verurteilt. Da Microsoft die Marktbeherrschende Position trotz Mahnungen immer weiter ausgenutzt, Kunden immer weiter ausgenommen und die Konkurrenz mit immer mieseren Methoden versucht hat auszustechen musste eine Strafe folgen um Microsoft zu einer Regulierung zu zwingen. Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäische Kommission bestätigt. Die Verantwortlichen bei Microsoft haben bewusst die Position als Monopolist bei den Desktop-Betriebssystemen ausgenutzt um den Markt für Arbeitsgruppen-Server und den Markt für Media-Player für die eigenen Zwecke zu manipulieren. Bei Microsoft hat man absichtlich die Konnektivität zu anderen Systemen so stark eingeschränkt, dass es kaum Anbieter geschafft haben alternative Produkte zu entwickeln und die Entwicklung dementsprechend eingestellt wurde. So wurde zum einen die Innovation in diesem Markt-Segment massiv ausgebremst und des weiteren die Kosten für entsprechende Systeme in die Höhe getrieben da die Kunden eh keine Wahl hatten. Um dieses zu regulieren hatte Microsoft die Auflage erhalten die benötigten Schnittstellen offen zu legen. Diese Auflagen hat Microsoft jedoch konsequent ignoriert weswegen im Juli 2006 eine weitere Strafe gegen Microsoft verhängt wurde. Die 280,5 Millionen Euro Strafe erhöhen sich jedoch um 2 Millionen Euro pro Tag solange die Auflagen nicht eingehalten werden. Da Microsoft sich jedoch noch immer wert wurde bereits angekündigt die tägliche Strafe auf 3 Millionen Euro zu erhöhen. Bei einem Gewinn pro Monat von über einer Milliarde US-Dollar sind die möglichen 90 Millionen US-Dollar jedoch eine annehmbare "Investition" um ein bestehendes Monopol weiter ausnutzen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechtmäßigkeit der Strafe sowie die Notwendigkeit der geforderten Interoperabilität bestätigt.
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Michael Köchling :: YASB
Gericht verurteilt Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth
Verfasst von Michael Köchling am 11. September 2007 - 21:00.

Der berühmt berüchtigte Abmahnanwalt der sich so ziemlich mit allen bereits mal angelegt hat wurde nur von einem Berliner Gericht zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Kernpunkte waren unter anderem Urkundenfälschung und betrügerische Handlungen. Warum das Gericht zu einer für diese Vergehen harten Strafe griff erklärte ein Sprecher damit, dass die Öffentlichkeit vor einer solchen Person beschützt werden müsse. In der Tat ist der Wiederholungstäter und unbelehrbare Günter Freiherr von Gravenreuth mit vollem Bewusstsein durch seine Handlungen der letzten Jahre in diese Situation gerannt. Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig und der Verurteilte hat noch die Möglichkeit der Berufung. Mit ein wenig Gerechtigkeit wird die Strafe noch soweit erhöht, damit der Abmahnanwalt #1 seine Zulassung verliert.
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Michael Köchling :: YASB
Wettbewerbsverfahren gegen Intel eingeleitet
Verfasst von Michael Köchling am 27. Juli 2007 - 12:00.

Eine Kommission der Europäischen Union hat nun bestätigt was eigentlich alle bereits wussten. Der Chiphersteller Intel hat seine Marktmacht ausgenutzt um AMD aus dem Markt zu drängen und hat damit gegen Artikel 82 des EU-Vertrages verstoßen. Deswegen wurde nun ein offizielles Verfahren gegen den Chiphersteller eingeleitet.
Intel habe sich nach Aussagen der Kommission in drei wesentlichen Punkten schuldig gemacht. Intel hat OEMs Rabatte gewährt sollten diese den Großteil ihrer Prozessoren bei Intel kaufen. Darüber hinaus hat Intel OEMs dafür bezahlt, dass diese auf AMD-Prozessoren basierenden Produkte verspätet oder gar nicht auf den Markt bringen. Und zu guter Letzt hat Intel im Server-Bereich wichtigen Kunden seine Prozessoren im Durchschnitt unterhalb der Kosten verkauft.
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Abmahn-Abzocker sind pleite
Verfasst von Michael Köchling am 1. Februar 2007 - 13:00.

Ein Schweizer Verein mit scheinheiligen Absichten und Argumenten der durch Massenabmahnungen auf sich aufmerksam gemacht hatte ist nun nach eigenen Angaben bankrott und wird sämtliche Aktivitäten einstellen. Ende 2006 hatte der Verein vermutlich tausende eBay Händler des angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht kostenpflichtig abgemahnt. Der Verein hatte scheinbar nicht damit gerechnet, dass sich die Beklagten wehren würden. Doch hunderte Händler taten dieses und zweifelten die Legitimation der Abmahnungen an und stellten wegen des Verdachtes des Betrugs Strafanzeige. Der Hauptverantwortliche wurde bereits verhaftet und gegen weitere Mittäter wird ermittelt. Getreu dem Motto des Vereins kann man da nur sagen:
Ehrlich währt am längsten!
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Michael Köchling :: YASB
Südkoreanische Wettbewerbsbehörde weist Microsoft-Einspruch ab
Verfasst von Michael Köchling am 25. Mai 2006 - 13:15.
Ende letzten Jahres hat die Wettbewerbsbehörde Südkoreas (FTC) den US Konzern Microsoft wegen Ausnutzung der Marktmacht dazu verurteilt, neben der Geldstrafe von 33 Milliarden Won (etwa 27 Millionen Euro) auch noch das Produkt Windows gemäß einigen Auflagen zu verändern.
Die Auflagen sehen es vor, dass Microsoft eine Version von Windows ohne Media Player und den Instant Messenger ausliefern muss. Eine weitere Version darf weiterhin von Microsoft nach Belieben ausgestattet werden, muss aber die Möglichkeit geben, auf Konkurenzprodukte zu verweisen, damit auch dem weniger versiertem Anwender die Möglichkeit gegeben wird, Alternativen zu wählen.
Gegen diese Produktauflagen hatte Microsoft geklagt und nun eine klare Absage erteilt bekommen.
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Michael Köchling :: YASB
Microsoft wegen Patentmissbrauch verurteilt
Verfasst von Michael Köchling am 21. April 2006 - 18:15.

115 Millionen US-Dollar. Dies ist die Summe, die Microsoft wegen Patentverletzung an Z4 Technologies zahlen muss. Microsoft hatte, genau wie Autodesk, Teile der Patente 6,044,471 und 6,785,825 verletzt und wurde nun verurteilt.
Mal wieder ein Patent, wo einer Millionen verdient und die Kunden des anderen dies ausbaden dürfen. Solche Nachrichten sollten für jeden Befürworter von Softwarepatenten ein Schlag ins Gesicht sein.
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