Recht

Wolfgang Schäuble will Einbruch legalisieren

Verfasst von Michael Köchling am 22. April 2008 - 18:00.

Der oberste Feind unserer Verfassung und unseres Grundgesetzes, Dr. Wolfgang Schäuble muss bei seinem ehrgeizigen Ziel den totalen Überwachungs- und Polizeistaat zu schaffen einen Dämpfer nach dem nächsten hinnehmen. Dies hindert ihn aber nicht daran immer wieder trotzig aufzutreten und anzukündigen sowohl die Gesetze als auch die Entscheidung des Verfassungsgerichtes zu ignorieren. Der letzte Dämpfer war der Kompromiss den geplanten Bundes-Trojaner nur über das Internet einsetzen zu dürfen. Unser Wolfgang jedoch kennt die Unfähigkeit seiner Mannen und will die Software lieber direkt auf dem PC der Anwender installieren. Da die Unverletzlichkeit der Wohnung durch Artikel 13 des Grundgesetzes geschützt ist sieht sich der oberste deutsche staatlich geförderte Terrorist genötigt das Grundgesetz erneut zu ignorieren und den Einbruch zu legalisieren. Die geniale Logik der Gehirn-Akrobaten ist, dass das gezielte Betreten der Wohnung zum Zwecke der Installation von Software gar keine Wohnungsdurchsuchung sei und somit konform mit dem Grundgesetz ist. Das ein solches ungefragtes, unerlaubtes, heimliches und kriminelles Betreten der Wohnung weiterhin gegen das Grundgesetz verstößt wollen die Verfassungsfeinde dabei nicht wahr haben. Wieder einmal kann der ehrliche Bürger der auf das Grundgesetz vertraut seine Hoffnungen nur noch in die Richter des Verfassungsgerichtes stecken. Bei all den Aktionen von Dr. Wolfgang Schäuble fragt man sich als ehrlicher Bürger schon warum dieser Feind der ordentlichen Gesellschaft noch immer nicht wegen Hochverrat angezeigt wurde.

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Günter Freiherr von Gravenreuth ist rechtskräftig verurteilt

Verfasst von Michael Köchling am 16. April 2008 - 18:00.

Der wegen wiederholter Untreue von Mandantengeldern auffällig gewordene Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth ist erneut rechtskräftig verurteilt worden. Mit dem Urteil wurden zwei Berufungsstrafen von sechs und sieben Monaten zu einer Strafe von elf Monaten zusammengefasst. Als eher scheinheiligen und unglaubwürdigen Grund für die Veruntreuung der Gelder nannte der Anwalt Unfähigkeit der eigenen Kanzlei. Den wahren Grund sieht das Gericht jedoch in der Tatsache, dass Günter Freiherr von Gravenreuth nicht in der Lage ist die Kanzlei wirtschaftlich profitabel zu betreiben und zur Zeit der Veruntreuung in finanziellen Nöten steckte. Als Faktoren für das Strafmaß erläuterte das Gericht, dass Günter Freiherr von Gravenreuth zum einen einschlägig vorbelastet ist, keinerlei Einsicht zeigte und zudem wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen straffällig geworden ist. Eine weitere Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung eines Berliner Gerichts aus dem Sommer 2007 wurde hingegen nicht berücksichtigt. Ebenso nicht berücksichtigt wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel. Insgesamt beschäftigen sich derzeit mehrere Gerichte mit dem kriminellen Anwalt dessen Zukunft die zuständige Anwaltskammer nun entscheiden muss. Gerade als Vertrauensperson die ein Anwalt nun einmal sein sollte ist bereits eine kleinere Straftat ein absolutes No-Go. Die unzähligen Verbrechen, Abzock-Versuche als Abmahnanwalt und vor allem die Urkundenfälschungen nehmen den potentiellen Mandanten von Günter Freiherr von Gravenreuth jedoch jegliches Vertrauen. Meine persönliche Meinung ist: Sperrt ihn weg und verhindert, dass er jemals wieder als Anwalt tätig werden kann!

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Monopolist Microsoft erneut zu Schadensersatz verurteilt

Verfasst von Michael Köchling am 7. April 2008 - 12:00.

Immer wieder drohte der amerikanische Monopolist und Software-Konzern Microsoft anderen damit sie patentrechtlich zu belangen. Immer wieder wiesen Steve Ballmer und Bill Gates darauf hin, das insbesondere Nutzer von Linux Verbindlichkeiten in ungeahnter Höhe auf ihrem Konto hätte, da sie das geistige Eigentum anderer nicht nur nicht achten würden sondern konsequent verletzen würden. Nun hat Microsoft einmal mehr ein Echo erreicht, das jedem Patent-Befürworter die Grundlage der Argumentation für Software-Patente nehmen sollte. Nach dem Beschluss eines Gerichtes in San Diego hat Microsoft zwei Alcatel-Lucent-Patente verletzt und muss hierfür nun Schadensersatz in Höhe von 367,4 Millionen US-Dollar zahlen. Auch wenn Microsoft trotzig wie immer in Berufung gehen will laufen noch weitere Verfahren von Alcatel-Lucent gegen Microsoft..

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Bundesverfassungsgericht bremst die Vorratsdatenspeicherung vorerst aus

Verfasst von Michael Köchling am 19. März 2008 - 14:00.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat für die kommende dritte Entscheidung gegen die Staats- und Verfassungsfeinde unserer Regierung einem wichtigen Eilantrag stattgegeben. Die Speicherung der Vorratsdaten wird mit diesem Entscheid zwar nicht unterbunden jedoch wurde die Verwendung der Daten massiv eingeschränkt. Im September 2008 müssen die Richter dann endgültig darüber entscheiden ob der nächste Versuch einen verfassungsfeindlichen Polizeistaat zu errichten unterbunden wird. Nach dem Verbot der Online-Durchsuchung und dem Stopp der automatischen Kennzeichen-Überprüfung stellt die Vorratsdatenspeicherung einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürger dar.

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Bundesverfassungsgericht stoppt erneut verfassungsfeindliche Politiker

Verfasst von Michael Köchling am 11. März 2008 - 16:00.

Wie schon Ende Februar beim Verbot der Online-Durchsuchung musste das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den verfassungsfeindlichen Politikern unserer Regierung erneut die Grenzen ihrer Möglichkeiten aufzeigen. Erneut mussten die Richter darauf hinweisen, dass das Grundgesetz und die Verfassung kein Spielplatz für das Team STASI 2.0 ist. Nach dem heutigen Urteil ist die massenhafte verdachtsunabhängige Erfassung von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz zu vereinen. Die Richter wiesen wiederholt darauf hin, dass bei polizeilichen Eingriffen eine gewisse Verhältnismäßigkeit gegeben sein muss. Ein Beispiel hierfür ist das Land Hessen wo im vergangenen Jahr mehr als 1.000.000 Kennzeichen geprüft wurden und es nur zu 300 Treffern (0,03 Prozent) kam von denen auch noch 200 Personen einfach nur ihre Versicherung nicht gezahlt hatten. Somit bleibt der Fahndungerfolg bei weniger als 0,01 Prozent wobei der größte Treffer auch nur eine Gruppe von Einbrechern war. Keine Terroristen, keine Gefahr für den Staat und auch keine Gefahr für Leib und Leben. Doch auch dieses Urteil lässt für verfassungsfeindliche Politiker einmal mehr gewisse Hintertüren welche dazu verleiten werden weiterhin die Kennzeichen automatisch zu prüfen. Während einige Bundesländer sich bereits komplett von der Kennzeichenprüfung distanziert hatten wollen andere Länder ungeachtet der Verfassung und des Grundgesetzes daran festhalten.

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Microsoft muss neue Rekordstrafe zahlen

Verfasst von Michael Köchling am 27. Februar 2008 - 14:00.

Lange hatte Microsoft mit der Europäischen Kommission gespielt, ihre Entscheidungen immer wieder scheinheilig und ohne jegliche Argumente kritisiert, Fristen nicht eingehalten und beschlossene Auflagen konsequent ignoriert. Nun hat die Europäischen Kommission einen Schlussstrich gezogen und das Theater von Microsoft mit einer neuen Rekordstrafe von 899 Millionen Euro beendet. Nach der Kommissionsentscheidung im Jahr 2004 welcher ein langjähriger Prozess voraus gegangen war wurde Microsoft dazu aufgefordert die eigenen Schnittstellen offen zu legen um mehr Wettbewerb zu ermöglichen was Microsoft seit Jahren konsequent verhindert hat. Trauriger Rekord für Microsoft ist dabei, dass der amerikanische Konzern der erste Verurteile in der EU ist, der zusätzlich bestraft werden musste, weil er sich gegen eine Kartellentscheidung geweigert hatte.

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Die pauschale Online-Durchsuchung ist illegal

Verfasst von Michael Köchling am 27. Februar 2008 - 12:00.

Im Jahr der Verfassungsklagen gegen die neuen Gesetze unserer Innenminister im Kampf gegen unsere Grundrechte hat das Team STASI 2.0 unter der Leitung von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine erste Niederlage erlitten. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in Karlsruhe haben die pauschale verdachtsunabhängige Online-Durchsuchung wie sie im Land Nordrhein-Westfalen gesetzlich verankert wurde für illegal erklärt. Als ein Sieg für die Privatsphäre kann man dieses Urteil jedoch nicht werten, da die Richter Hintertüren offen gelassen haben. Mit dem neuen Grundrecht zur Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität von Informationssystemen haben die Richter zum einen die Rechte der Bürger gestärkt, ermöglichen aber weiterhin die Online-Durchsuchung bei existenziellen Bedrohungen wie zum Beispiel bei der Gefährdung von Leib und Leben von Menschen oder dem Bestand des Staates. Da jedoch immer mehr Experten und auch zunehmend Politiker darauf hinweisen, dass es naiv wäre zu glauben, dass organisierte Terroristen mit konkreten Zielen diese unverschlüsselt verteilen und leicht zugänglich speichern bleibt die Hoffnung, dass eine größere Weiterentwicklung des Bundestrojaners vielleicht noch verhindert werden kann. Schon beim Einsatz minimaler Verschlüsselung von Daten oder der Nutzung entsprechender Schutz-Software ist jede noch so groß angelegte Online-Durchsuchung zum Scheitern verurteilt. Mit dem Blick auf die kommenden Entscheidungen der Richter bei den weiteren Klagen wie dem automatischen Scannen von Nummernschildern und der Vorratsdatenspeicherung kann man davon ausgehen das diese zwar auch von Karlsruhe gekippt werden aber ebenfalls Hintertüren ermöglichen werden.

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Microsoft steht erneut am EU Pranger

Verfasst von Michael Köchling am 14. Januar 2008 - 18:00.

Da Microsoft auch nach zahlreichen Klagen und unzähligen Millionen-Strafen noch immer nicht bereit ist sich an die Gesetz der Europäischen Union zu halten stehen nun die nächsten beiden Klagen vor der Tür. Die EU-Kommission muss nun prüfen ob die Klagen rechtmäßig sind und untersucht werden müssen. In der einen Beschwerde klagt der Browser-Hersteller Opera gegen unfaire Methoden des amerikanischen Software-Konzerns. Der Browser ist zu sehr mit dem Betriebssyetems vernetzt und hält sich nicht an anerkannte Standards. In der zweiten Untersuchung wird geprüft ob Microsoft sich an die Auflagen der letzten Verurteilung hält. Dabei geht es um die Offenlegung von Schnittstellen und Dokumentationen im Office und Server-Bereich. Auch soll geprüft werden inwiefern das neue Office-Format interoperabel zu anderen Office-Lösungen ist. Da das von Microsoft auf über 6.000 Seiten dokumentierte Dokumentenformat in Office 2007 nur in veränderter und nicht weiter dokumentierten Form implementiert wurde bestehen ernsthafte Zweifel wie genau Konkurrenten ihre Produkte zu Microsoft Office 2007 kompatibel gestalten können.

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EU bestätigt den Monopolmissbrauch durch Microsoft

Verfasst von Michael Köchling am 17. September 2007 - 14:00.

Im Jahr 2004 hat die Europäische Kommission nach Bitten von SUN aus dem Jahr 1999 und fünf Jahren der Untersuchungen Microsoft zu einer Strafe von 497,2 Millionen Euro und einigen Auflagen zum Wohle der Interoperabilität verurteilt. Da Microsoft die Marktbeherrschende Position trotz Mahnungen immer weiter ausgenutzt, Kunden immer weiter ausgenommen und die Konkurrenz mit immer mieseren Methoden versucht hat auszustechen musste eine Strafe folgen um Microsoft zu einer Regulierung zu zwingen. Der Europäische Gerichtshof hat die Entscheidung der Europäische Kommission bestätigt. Die Verantwortlichen bei Microsoft haben bewusst die Position als Monopolist bei den Desktop-Betriebssystemen ausgenutzt um den Markt für Arbeitsgruppen-Server und den Markt für Media-Player für die eigenen Zwecke zu manipulieren. Bei Microsoft hat man absichtlich die Konnektivität zu anderen Systemen so stark eingeschränkt, dass es kaum Anbieter geschafft haben alternative Produkte zu entwickeln und die Entwicklung dementsprechend eingestellt wurde. So wurde zum einen die Innovation in diesem Markt-Segment massiv ausgebremst und des weiteren die Kosten für entsprechende Systeme in die Höhe getrieben da die Kunden eh keine Wahl hatten. Um dieses zu regulieren hatte Microsoft die Auflage erhalten die benötigten Schnittstellen offen zu legen. Diese Auflagen hat Microsoft jedoch konsequent ignoriert weswegen im Juli 2006 eine weitere Strafe gegen Microsoft verhängt wurde. Die 280,5 Millionen Euro Strafe erhöhen sich jedoch um 2 Millionen Euro pro Tag solange die Auflagen nicht eingehalten werden. Da Microsoft sich jedoch noch immer wert wurde bereits angekündigt die tägliche Strafe auf 3 Millionen Euro zu erhöhen. Bei einem Gewinn pro Monat von über einer Milliarde US-Dollar sind die möglichen 90 Millionen US-Dollar jedoch eine annehmbare "Investition" um ein bestehendes Monopol weiter ausnutzen zu können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechtmäßigkeit der Strafe sowie die Notwendigkeit der geforderten Interoperabilität bestätigt.

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Gericht verurteilt Abmahnanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth

Verfasst von Michael Köchling am 11. September 2007 - 21:00.

Der berühmt berüchtigte Abmahnanwalt der sich so ziemlich mit allen bereits mal angelegt hat wurde nur von einem Berliner Gericht zu einer Haftstrafe von 6 Monaten verurteilt. Kernpunkte waren unter anderem Urkundenfälschung und betrügerische Handlungen. Warum das Gericht zu einer für diese Vergehen harten Strafe griff erklärte ein Sprecher damit, dass die Öffentlichkeit vor einer solchen Person beschützt werden müsse. In der Tat ist der Wiederholungstäter und unbelehrbare Günter Freiherr von Gravenreuth mit vollem Bewusstsein durch seine Handlungen der letzten Jahre in diese Situation gerannt. Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig und der Verurteilte hat noch die Möglichkeit der Berufung. Mit ein wenig Gerechtigkeit wird die Strafe noch soweit erhöht, damit der Abmahnanwalt #1 seine Zulassung verliert.

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